Schweizerische Interpretenstiftung SIS
Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS fördert Projekte von ausübenden Künstler*innen Künstlern im Bereich Musik, Schauspiel und Tanz.
Stiftungen
Sparten: Jazz, Klassik, Kleinkunst, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, World Music
Regionen: ganze Schweiz
Zweck: Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS fördert Projekte von ausübenden Künstler*innen Künstlern im Bereich Musik, Schauspiel und Tanz.
Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS wurde am 8. April 1989 von der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG gegründet. Seit 1993 wird sie regelmässig aus Geldern der Verwertungsgesellschaft SWISSPERFORM gespiesen (Art. 48 Abs. 2 URG, Abzug für kulturelle und soziale Zwecke).
Förderschwerpunkte: Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS fördert Projekte im Bereich Musik, Schauspiel und Tanz:
● Auftritte und Tourneen im In- und Ausland. Diese Unterstützung kann durch ein Gesuch bei der SIS beantragt werden.
● Projekte und Veranstaltungen zur Förderung und Verbreitung des schweizerischen Musik-, Schauspiel- und Tanzschaffens.
● Projekte und Veranstaltungen im Bereich der Prävention von Gesundheitsrisiken.
– Gehörschütze für Laienmusiker*innen
– Musik-Medizin
● Projekte und Massnahmen zur sozialen Absicherung und Aufklärung über soziale Sicherheit.
– Das Vorsorgeportal für Künstler*innen #seinodernichtsein
– Ausschreibung «Zweites Standbein»
– Beratung und Unterstützung von in Not geratene Künstler*innen
Ausschlusskriterien: Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.
Nicht unterstützt werden: CD- und Videoproduktionen, Filme, Podcasts, Kompositionsaufträge, Instrumentenkäufe, Publikationen, Projekte aus dem Gebiet bildende Künste, Stipendien für Ausbildungen, Recherche, Werkbeiträge, Festivals und Preise.
Gesuche: Das Gesuch muss elektronisch auf der Folgeseite «Gesuchseingabe» eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet. Zur Vollständigkeit gehören alle darin geforderten Beilagen:
– Projektbeschrieb
– detailliertes Budget
Diese Files müssen als .docx, .xlsx oder .pdf formatiert sein und bei der Eingabe der Gesuche hochgeladen werden.
Zum besseren Verständnis der künstlerischen Leistung der Gesuchsteller bevorzugen wir die Angabe von Links im Projektbeschrieb, damit wir vergangene Produktionen im Internet sehen und hören können.
Abgabedatum: Es wird nur ein Gesuch pro Gesuchsteller und Jahr berücksichtigt.
Der maximal gesprochene Betrag pro Gesuch beträgt CHF 5’000.
Gesuche über diesen Betrag werden nur in Ausnahmefällen gesprochen und müssen durch den Stiftungsrat beschlossen werden. Gesuche über CHF 5’000 müssen mindestens 6 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Kontakt
Webseite: http://www.interpretenstiftung.ch
E-Mail: info@interpretenstiftung.ch
Telefon: +41 43 32 21 061
Postadresse
Schweizerische Interpretenstiftung SIS
Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich