Innerschweizer Filmfachgruppe
Filmförderung der Innerschweizer Kantone
Stiftungen
Sparten: Film
Regionen: Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug
Zweck: Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.
Kriterien zur Teilnahme:
- Filmkünstlerische Qualität
- Professionalität
- Der Nachweis über den Bezug zu mindestens einem der Zentralschweizer Kantone muss deutlich ausgewiesen werden. Der beantragte Förderbeitrag muss im Finanzierungsplan und im Begleitschreiben ersichtlich sein.
Förderschwerpunkte: Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:
Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
Film- und Videoproduktion (inkl. Postproduktion)
Präsentation und Vermittlung von Film und Video
Gesuche: Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei per Mail oder einem Datenträger der Geschäftsstelle zugestellt werden. Sämtliche Unterlagen sind 2012 noch zusätzlich in siebenfacher Ausführung in Papierform einzureichen. Eine Kopie des Begleitschreibens muss zur Information direkt an denjenigen Kanton geschickt werden, zu dem der Bezug ausgewiesen wird und von dem die Förderung beantragt wird.
Die Dossiers inkl. DVD werden auf ausdrücklichen Wunsch im Begleitschreiben nach der Sitzung zurückgeschickt.
Abgabedatum: Jeweils auf den 1. der Monate: Februar, Mai, August und November.
Kontakt
Webseite: http://www.lu.ch/
E-Mail: kultur@lu.ch
Telefon: +41 41 22 85 206
Postadresse
KANTON LUZERN, Bildungs- und Kulturdepartement, Kulturförderung, Innerschweizer Filmfachgruppe
Bahnhofstrasse 18
CH-6002 Luzern