Kanton Luzern, Kulturförderung
Allgemeine Kulturförderung des Kantons Luzern
Stiftungen
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst
Regionen: Luzern
Zweck: Die kantonale Kulturförderung kann kulturelle Projekte und Veranstaltungen aus den Regionen Sursee-Mittelland und Seetal auf Gesuch hin unterstützen. Die Kulturförderungskommission prüft die Gesuche und stellt Antrag an das Departement (Abteilung Kulturförderung). Zudem fördert der Kanton Luzern ausgewiesene Kulturschaffende durch regelmässige Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung. Diese Förderbeiträge werden im Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben.
Förderschwerpunkte: Projektförderung auf Gesuch hin und selektive Produktionsförderung.
Zielgruppe: Es können Gesuche von Luzerner Kultur- und Kunstschaffenden (primär sind der Wohnsitz und der Hauptwirkungsort massgebend) eingereicht werden, bzw. Projekte, die einen direkten Bezug zum Kanton Luzern haben.
Ausschlusskriterien: Förderungskriterien: Qualität, herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Bedeutung für den Kanton/überregionale Bedeutung, Engagement und Art der Kulturvermittlung, öffentliche Wirkung und Resonanz, Aktualität, Professionalität, Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kosten-Nutzen-Verhältnis. Subsidiarität wird vorausgesetzt. Keine Kulturförderungskriterien sind Bedürftigkeit, Ausbildung und einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten. Lokale Vereinskultur kann nicht mit kantonalen Kulturförderungsgeldern unterstützt werden.
Gesuche: Deckblatt (siehe www.kultur.lu.ch), Projektbeschrieb, Projektbeteiligte/Biographie, Budget, Finanzierungsplan (vor allem private und kommunale Beteiligung), inkl. Angaben zu Sozialversicherungsbeiträgen, Einzahlungsschein sowie spartenspezifische Unterlagen gemäss Deckblatt. Gesuchstellende werden gebeten, ihre Gesuche um Projektbeiträge ab sofort digital einzureichen: Gesamtes Dossier als EIN pdf-Dokument per Mail. Das Dossier sollte die Datenmenge von 5 MB nicht überschreiten.
Abgabedatum: Die Kulturförderungskommission tagt in den Monaten März, Juni, September und Dezember. Die Eingabe der Gesuche muss einen Monat vor dem Tagungsmonat erfolgen, d.h. jeweils auf den 1. des Vormonats. Die Antworten treffen bis spätestens Ende des Tagungsmonats bei den Gesuchstellenden ein. Die Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung finden zweimal jährlich statt mit Abgabetermin Anfang April und Anfang September.
Kontakt
Webseite: http://www.kultur.lu.ch/
E-Mail: kultur@lu.ch
Telefon: +41 41 22 85 910
Postadresse
KANTON LUZERN Bildungs- und Kulturdepartement, Kulturförderung
Bahnhofstrasse 18
CH-6002 Luzern