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Gemeinde Herisau

Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde

Sparten: Comic, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, World Music, visuelle Kunst

Regionen: Appenzell Ausserrhoden

Zweck: Keine eigentlichen Rechtsgrundlagen für die Kulturförderung. Im Jahre 1986 wurde durch die Stimmbürger die Vergnügungssteuer abgeschafft, deren Ertrag weitgehend für die Kulturförderung bestimmt war. Heutige Budgetposition "verschiedene Beiträge" (Veranstaltungen/Institutionen). Beiträge an Renovationen denkmalpflegerischer Objekte in der Gemeinde.

2003 hat sich der Verein Üsers Herisau, welcher zusammen mit dem Kulturbeauftragten der Stadt Herisau für die Kulturförderungsprogramme tätig war, aufgelöst.

Ziel: Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde durch Unterstützung von Vereinen und Organisationen. Unterstützung einheimischer Künstler.

Förderschwerpunkte: Solidaritätsbeitrag an das Stadttheater und den Konzertverein St. Gallen. Allgemein: Veranstaltungsbeiträge, Infrastruktur und Projektbeiträge in allen Sparten. Im Bereich Literatur: Distributionsbeiträge, Ankäufe und Druckkostenbeiträge. Jahresbeiträge im Bereich Erwachsenenbildung. Im Bereich Theater Kostenleistungen für freie Gruppen.

Ausschlusskriterien: Wohnsitz oder Bürgerrecht in der Gemeinde. Mitfinanzierung durch andere Förderungsstellen erwünscht. Lokaler Bezug zu Herisau.

Gesuche: Der Gemeinderat entscheidet bei Gesuchen von Fall zu Fall im Rahmen seiner Finanzkompetenz. Gesuche im Bereich Denkmalpflege an das Gemeinde-Bauamt, 9100 Herisau.

Webseite:

Gemeinde Herisau
Poststrasse 6
CH-9100 Herisau