Kanton Zug, Kulturförderung
Kulturförderung des Kantons Zug
Stiftungen
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, World Music, visuelle Kunst
Regionen: Zug
Zweck: Förderung der kulturellen Vielfalt und des zeitgenössischen Kunstschaffens
Förderschwerpunkte: Der Kanton Zug finanziert Kulturinstitutionen und unterstützt durch einmalige und wiederkehrende Beiträge sowie Defizitgarantien künstlerische, wissenschaftliche und kulturelle Projekte und Veranstaltungen von Vereinen und Einzelpersonen. Für Kunstschaffende aller Sparten werden jährlich Förderbeiträge, das Zuger Werkjahr und Ate-lieraufenthalte in Berlin und New York sowie das Reisestipendium Atelier Flex ausgeschrieben. Ausserdem fördert der Kanton Zuger Kunstschaffende durch Werkankäufe für die kantonale Kunstsammlung. Alle drei bis vier Jahre verleiht der Kanton den Zuger Anerkennungspreis an eine Person oder Institution, welche sich um das kulturelle Leben des Kantons Zug besonders verdient gemacht hat.
Gesuche: Gesuche für kulturelle Projekte und Veranstaltungen müssen dem Amt für Kultur per Post zugestellt werden. Genauere Angaben sind auf der Website publiziert. Die verbindlichen Eingabetermine und die für die einzelnen Sparten spezifischen Bedingungen für die Förderbeiträge, das Zuger Werkjahr und die Ateliers sind ebenfalls auf der Website ersichtlich.
Bemerkungen: Die Beurteilung von Gesuchen und Eingaben für die Ateliers erfolgt durch die Kulturkommission des Kantons Zug. Die Eingaben für die Förderbeiträge und das Zuger Werkjahr werden durch ausserkantonale Fachjurys begutachtet.
Kontakt
Webseite: http://www.zug.ch/kultur
E-Mail: info.kultur@zg.ch
Kontakt: Aldo Caviezel (Kulturbeauftragter)
Telefon: +41 41 72 83 184
Fax: +41 41 72 83 189
Postadresse
Amt für Kultur des Kantons Zug
Baarerstrasse 19
CH-6300 Zug