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Kanton Thurgau, Kulturförderung

Der Kanton Thurgau unterstützt kulturelle Projekte und kulturelle Einrichtungen von mindestens regionaler Bedeutung.

Allgemeine Kulturförderung des Kantons Turgau

Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst

Regionen: ganze Schweiz

Zweck: Der Kanton Thurgau unterstützt kulturelle Projekte und kulturelle Einrichtungen von mindestens regionaler Bedeutung nach den geltenden Richtlinien (beim Kulturamt zu beziehen). Für die persönliche Weiterbildung professioneller Kunstschaffender werden jährlich auf Antrag auch Förderbeiträge entrichtet.

Förderschwerpunkte: a) Allgemein: Es werden Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds entrichtet, unter bestimmten Voraussetzungen auch wiederkehrende Beiträge mit Leistungsvereinbarungen für kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen etc.
b) Die Vergabe von persönlichen Förderbeiträge für Kunstschaffende mit entsprechendem Leistungsausweis wird jährlich ausgeschrieben.

Ausschlusskriterien: Projekte und Veranstaltungen müssen einen klaren Bezug zum Kanton Thurgau aufweisen: durch den Inhalt oder durch die beteiligten Kulturschaffenden (das Thurgauer Bürgerrecht genügt nicht).

Gesuche: Beitrags-Gesuche müssen eine Projektbeschreibung, Angaben zu den Initianten, ein Budget und einen Finanzierungsplan enthalten. Aus dem Finanzierungsplan muss ersichtlich sein, welche Eigenleistungen und welche Leistungen Dritter (Gemeinden, Stiftungen, Sponsoren) erbracht werden und welcher Beitrag vom Kanton erwartet wird.Für Gesuche um Projektbeiträge sind keine Formulare notwendig. Für Gesuche um einen persönlichen Förderbeitrag ist ein Formular und ein Merkblatt auf der Internetseite des Kulturamtes abrufbar. Bei Fragen im Zusammenhang mit Gesuchen steht das Kulturamt für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Abgabedatum: Gesuche an den Lotteriefonds für die Unterstützung kultureller Projekte können jederzeit eingereicht werden, spätetestens aber 2-3 Monate vor der Durchführung des Projektes. Die Gesuche werden laufend bearbeitet.
Gesuche um einen persönlichen Förderbeitrag für Kunstschaffende können jeweils bis spätestens 30. Januar eingereicht werden.

Webseite:
E-Mail: kulturamt@tg.ch
Kontakt: Martha Monstein
Telefon: +41 58 34 57 373
Fax: +41 58 34 57 374

Kanton Thurgau, Kulturamt
Grabenstrasse 11
CH-8510 Frauenfeld