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Kanton Graubünden, Kulturförderung

Allgemeine Kulturförderung des Kantons Graubünden

Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, World Music, visuelle Kunst

Regionen: Graubünden

Zweck: Die staatliche Kulturförderung erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche der Künste und die der Laien- und Volkskultur; die Erhaltung und Förderung der kantonalen Dreisprachigkeit unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten; die wissenschaftliche Erforschung des Kultur- und Lebensraums Graubünden.

Förderschwerpunkte: Distributionsbeiträge, Veranstaltungsbeiträge, Werkankäufe, Werkaufträge, Wettbewerbe für professionelles Kulturschaffen zur Vergabe von freien Stipendien und Werkbeiträgen. Projektbeiträge, Produktionsbeiträge, Druckkostenbeiträge, Jahresbeiträge an kantonale Dachverbände, Defizitgarantien.

Bezugsort: Regionaler/lokaler Bezug des Projektes.

Zielgruppe: Personen mit Wohnsitz oder Bürgerrecht im Kanton Graubünden oder auch Personen, die nicht aus dem Kanton sind, jedoch das Projekt eng mit Graubünden verbunden ist.

Ausschlusskriterien: Subsidiarität ist Bedingung.

Gesuche: Gesuche können jederzeit schriftlich eingereicht werden.

Abgabedatum: Mitte März: Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen, in der Bündner Tagespresse und Kunstbulletin ausgeschrieben Ende Januar.

Webseite:
E-Mail: info@afk.gr.ch
Telefon: +41 81 25 74 804
Fax: +41 81 25 74 893

Kulturförderung Graubünden
Loëstrasse 26
CH-7001 Chur